AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GREINER-PHOTO.COM

Christoph Greiner Photo
Steinbergstrasse 26
34355 Staufenberg
 
Tel.: 05543 303590
Fax: 05543 303591
mail: info@greiner-photo.de
 
 
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Christoph Greiner Photo im nachfolgenden Vertragspartner genannt

1. Allgemeines

Leistungen, Angebote, Reparaturarbeiten, Lieferungen und sonstige vertraglichen Vereinbarungen des Vertragspartners erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch schriftliche oder schriftlich bestätigte Vereinbarung ausgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die vom Vertragspartner nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsschluß

Alle Angebote des Vertragspartners sind grundsätzlich freibleibend. Verträge können sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Im Falle einer schriftlichen Bestellung des Abnehmers ist der Kaufvertrag abgeschlossen, wenn der Vertragspartner innerhalb von zehn Tagen die Annahme der Bestellung bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.

3. Lieferung, Verzug

Über die Lieferzeiten von Fotoartikeln, -Zubehör u. ä. sowie über die Entwicklungszeit für Filme werden gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und dem Abnehmer getroffen. Dabei kann der Vertragspartner von den für ihn geltenden Lieferfristen  zuzüglich eines angemessenen weiteren Zeitraumes ausgehen, sofern diese für den Abnehmer so hinreichend bestimmbar sind, dass dieser das Fristende selbst berechnen kann. Die Lieferfristen beginnen bei mündlich geschlossenen Verträgen mit dem Tag des Vertragsschlusses, bei schriftlich geschlossenen Verträgen mit Datum der Auftragsbestätigung durch den Vertragspartner. Die im Onlineshop zu dem jeweiligen Produkt angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und können gegebenenfalls abweichen. Bei verspäteter Lieferung können gegen den Vertragspartner keine Schadensersatzansprüche für die Folgen des Lieferverzugs geltend gemacht werden. Der Vertragspartner ist berechtigt auch ohne ausdrückliches Einverständnis des Abnehmers Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies dem Abnehmer zumutbar ist und dies nicht durch die Natur der Sache ausgeschlossen ist. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Bei Lieferverzug ist der Abnehmer berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen, mindestens jedoch zweiwöchigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.  Will der Abnehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so muss er dem Vertragspartner eine Nachlieferfrist von mindestens vier Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tage an berechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Abnehmers an den Vertragspartner bei diesem eingeht. Schadenersatzansprüche gegen den Vertragspartner sind nur dann gegeben, falls der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf dem groben Verschulden des Vertragspartners beruht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Abnehmers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Im Falle eines Annahmeverzuges des Abnehmers hat der Vertragspartner bei etwaigen Schäden bzw. im Falle des Untergangs der Ware nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzustehen. Die Abnahme der vertraglich zu erbringenden Leistung des Vertragspartners ist eine Hauptpflicht. Bei Nichtabnahme durch den Abnehmer ist der Vertragspartner berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen 20 % des Kaufpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Abnehmer ist jedoch berechtigt, den Anfall eines geringeren Schadens nachzuweisen. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben ist. Der Vertragspartner ist  in der Auswahl des Transportmittels und des Transportweges, sowie der Transportverpackung frei. Er nimmt jedoch alles mit der gebotenen Sorgfalt wahr.

Die Lieferung erfolgt grundsätzlich an die sich aus der Auftragserteilung ergebene Adresse des Abnehmers. Lieferungen an eine davon Abweichende Adresse bedürfen einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Abnehmer und dem Vertragspartner.

4. Kaufpreis, Zahlung, Aufrechnung

Die Preise des Vertragspartners verstehen sich zahlbar netto ohne Abzüge zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt nicht, soweit sich aus den Umständen eindeutig ergibt, dass es sich um einen Preis inklusive Mehrwertsteuer handelt. Wird der vereinbarte Preis vor Lieferung oder Leistung gesenkt, so gilt der gesenkte Preis als vereinbart.

Die vertragliche vereinbarte Gesamtsumme ist zu bezahlen, wenn eine Lieferung- oder Leistungszeit bis zu vier Monaten vereinbart ist oder innerhalb von vier Monaten geliefert wird. Andernfalls werden die am Tag der Lieferung oder Leistung geltenden Listenpreise des Vertragspartners als Kaufpreis vereinbart. Der Abnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe des vereinbarten Preises die Summe der für den gleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 4 % – bei vereinbarter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als durchschnittlich 2 % je Vertragshalbjahr – übersteigt. Der Rücktritt hat schriftlich binnen zwei Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen. Ist der Abnehmer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, gelten die am Tag der Lieferung oder Leistung geltenden Listenpreise des Vertragspartners zuzüglich Mehrwertsteuer als vereinbarter Preis. Die vorstehenden Absätze gelten nicht.

Der Preis für Kassengeschäfte in den Ladengeschäften des Vertragspartners ist sofort bar, für sonstige Lieferungen und Leistungen auf Lieferschein unverzüglich nach Rechnungserhalt zahlbar. Falls bei Bezug auf Lieferschein bereits in der Rechnung ein gesondertes Fälligkeitsdatum für die Zahlung des Kaufpreises ausgewiesen ist, gerät der Abnehmer bei Nichtentrichtung des vereinbarten Preises ohne vorherige Mahnung automatisch in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner berechtigt, pauschale Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem  jeweiligen Bundesbank-Basiszinssatz , wenn der Abnehmer Verbraucher ist bzw. 8 % über dem  jeweiligen Bundesbank-Basiszinssatz, wenn der Abnehmer Unternehmer ist zu berechnen, sofern der Vertragspartner nicht mit einem höheren Zinssatz belastet ist bzw. durch den Abnehmer eine geringere Belastung nachgewiesen wird.

Dies gilt auch für den Fall der Entgeltstundung durch den Vertragspartner. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Der Vertragspartner behält sich die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Abnehmers und sind sofort fällig. Die Aufrechnung gegen Forderungen des Vertragspartners ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

5. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des Vertragspartners bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag dem Vertragspartner gegen den Abnehmer zustehenden Ansprüche. Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Abnehmer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Vertragspartner ab. Der Abnehmer ist auch nach Abtretung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Abnehmers kann der Vertragspartner verlangen, daß der Abnehmer an den Vertragspartner die abgetretenen Forderungen, deren Bestand und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt.
Der Abnehmer ist verpflichtet, die gekauften Gegenstände während der Zeit des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Abnehmer hat den Vertragspartner von Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten notwendiger Interventionen sind vom Abnehmer zu tragen.

Ferner ist der Abnehmer verpflichtet, Verlust oder Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie aller Umstände, die die Geltendmachung weiterer Ansprüche des Vertragspartners vereiteln könnten, unverzüglich anzuzeigen. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter Vorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übertragen.

6. Gewährleistung, Herstellergarantie

Die Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten für Verbraucher; für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt sowohl für Verbraucher, wie auch für Unternehmer zwölf Monate. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden. Keine Mängelansprüche bestehen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, insbesondere unsachgemäßer Reparaturarbeiten, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Der Abnehmer trägt die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen, also besonders für den Mangel selbst, für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge und für den Zeitpunkt in dem er den Mangel festgestellt hat.

Offensichtliche Mängel im kaufmännischen Verkehr sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich dem Vertragspartner anzuzeigen. § 377 HGB gilt. Weitergehende Ansprüche in Form von Schadensersatzansprüchen wegen entgangenen Gewinns, wegen Nichterfüllung oder sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.

Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mängelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.

Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

Die Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich unter Vorlage des Kaufvertrages bzw. Kassenzettels oder in anderer Weise glaubhaft geltend zu machen. Der Gewährleistungsumfang umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern und den Mehraufwand, soweit sie durch äußere Einflüsse und Bedienungsfehler entstanden sind. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (z.B. Filme) ist nicht Bestandteil des Gewährleistungsumfangs. Für gebrauchte Ware beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr.

7. Rücktritt

Der Vertragspartner kann berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten,

  •  falls ungünstige Nachrichten über die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Abnehmers bekannt werden.
  • wenn er wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger nicht nur vorübergehender, unvorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht durchführen kann;
  • wenn bei einer Bestellung zwischen dem Bestelldatum und dem Auslieferungszeitpunkt eine Preiserhöhung seitens des Herstellerwerkes stattgefunden hat und es dem Vertragspartner deshalb wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, zu dem genannten Kaufpreis die Ware zu veräußern, insbesondere die Ware vom Vertragspartner unter Einkaufspreis weiter veräußert werden müsste, und er sie in dem vorgenannten Zeitraum nicht am Lager hatte. Dies gilt nur dann, wenn der Vertragspartner gegenüber dem Herstellerwerk verpflichtet ist, den neuen höheren Kaufpreis zu bezahlen.

8. Reparaturen

Für Reparaturaufträge / Werkverträge gelten die Vereinbarungen gemäß Reparatur-Service.

9. Schadensersatzansprüche und Haftungsbeschränkungen

Für Schäden unserer Kunden haften wir in vollem gesetzlichem Umfang, soweit unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf, auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, haften wir nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens; eine Haftung für Folgeschäden wie z. B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (auch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder positiver Vertragsverletzung). Sie erfassen jedoch nicht die durch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften entstehenden Schäden und solche Mangelfolgeschäden, gegen die die zugesicherte Eigenschaft den Kunden gerade absichern sollte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und sonstiger von uns beauftragter Dritter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Bei Mietverträgen ist zu beachten, dass der Mieter für den ordnungsgemäßen Zustand bei Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt zu sorgen hat. Der Mieter hat bei Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei Verlust und Beschädigung von Fotoarbeiten, Filmen, Dias, Negativen oder Speichermedien kann Ersatz nur in Höhe des Materials (Ersatz durch Lieferung neuen Materials gleicher Art und Menge) geleistet werden. Weitergehende Ansprüche sind nur unter den Voraussetzungen von 9 Punkt 1 gegeben. Falls eine über den Rahmen der üblichen Sorgfalt hinausgehende Behandlung von Filmmaterial etc. gewünscht wird, muß der Abnehmer den Vertragspartner ausdrücklich darauf hinweisen und sich eine dahingehende Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen. Sonst entsteht für den Vertragspartner keine zusätzlich Einstandspflicht. Der Abnehmer hat in jedem Falle den Vertragspartner auf evtl. Schadensrisiken und die evtl. Schadenshöhe hinzuweisen.

10. Verjährung

Die Ansprüche aus den geschlossenen Verträgen verjähren innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

11. Nebenabreden

Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Firma des Vertragspartners. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Firma des Vertragspartners, soweit der Abnehmer entweder selbst Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der ZPO bzw. des BGB.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. Fernabsatzverträge, Widerrufsrecht

Sofern Waren nicht in unserem Ladengeschäft vor Ort abgeholt und bezahlt werden, sondern telefonisch, per Fax oder per Mail bestellt und anschließend zum Kunden verschickt werden, findet innerhalb von Deutschland das Fernabsatzgesetz Anwendung:

Sofern der Käufer (in Deutschland) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, hat er nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht. Der Abnehmer kann binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag gegenüber dem Vertragspartner widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Wareneingangs beim Abnehmer. Für die Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware die rechtzeitige Absendung des Rücknahmeverlangens per E-Mail, Fax oder Brief an den Vertragspartner an folgende Adresse:

Christoph Greiner Photo
Steinbergstrasse 26
34355 Nienhagen/Staufenberg
Telefon: 05543 – 303590
Fax: 05543 – 303591
email: info@greiner-photo.de

Eine Belehrung über sein Widerrufsrecht erfolgt mit dem Angebot. Hierzu genügt die Darstellung auf der Website. Bei Kaufverträgen über Waren, die speziell nach den persönlichen Wünschen des Abnehmers angefertigt worden sind, besteht kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht, wenn Waren wie Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, bzw. deren Produktkey, Registrierungsnummer, Seriennummer oder ähnliche lizenztechnische Kennungen verwendet wurde § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB.

Das Widerrufsrecht gilt nicht für gewerbliche Kunden oder Händler. Die Ware, die zurückgesandt wird, muss in einem einwandfreien Zustand und vollständig sein. Ein Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises besteht dann nicht, wenn die Ware beschädigt wurde oder durch einen über die normale Prüfung der Ware hinausgehenden Gebrauch im Wert gemindert wurde. In diesem Falle behält sich der Verkäufer vor, eine angemessene Reduzierung des Verkaufspreises vorzunehmen. Bis zu einem Warenwert von 40 Euro trägt der Käufer die Kosten für die Rücksendung. Bei einem Wert über 40 Euro übernimmt der Verkäufer die Kosten. In diesem Falle wird dem Käufer ein Versandgutschein „Freeway“ zugesandt, sodass für ihn keine Kosten beim Rückversand entstehen. Unfreie Sendungen werden vom Vertragspartner grundsätzlich nicht angenommen.

Bei einem wirksamen Widerruf des Kaufvertrages, sind die beiderseitigen Leistungen zurückzugewähren. Gezogene Nutzungen sin d herauszugeben. Kann eine Rückgabe der Leistung nicht erfolgen bzw. nur in einem verschlechterten Zustand, so ist dafür dem Vertragspartner Wertersatz zu leisten. Dies gilt aber insoweit nicht, wie die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie auch in einem Ladengeschäft hätte vorgenommen werden können, zurückzuführen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten ist.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand September 2011

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at https://ec.europa.eu/consumers/odr. We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.